GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Zusätzliche Bestimmungen
In Angelegenheiten, die nicht in der oben genannten Geschäftsordnung genannt wurden, gelten Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Auftragsabwicklung folgt immer nach vollem Eingang des vereinbarten Betrags auf das Konto des Unternehmens. Im Falle der Depotgeschäft für die bestellte Ware ist der Rest zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung Bestellung zu fällig, nach Erhalt durch den Kunden Proforma-Rechnung (auch als EDV-Datei Form auf speziellen Kundenwunsch versandt).
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